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Therapiekosten
Psychotherapie
Private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe
Bei entsprechender Indikation werden die Therapiekosten nach Antragstellung und Erstellung eines Behandlungsplanes von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Die Bedingungen der einzelnen Privatkassen sind verschieden und abhängig von den individuellen Tarifen.
Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie, in welcher Höhe und Frequenz Ihre private Krankenkasse die Therapiekosten übernimmt, achten Sie auch auf einen eventuellen Selbstbehalt. Erfragen Sie bitte zudem, welche Unterlagen Ihre Krankenkasse zur Beantragung der Therapie benötigt. Bei Bedarf sende ich Ihnen oder Ihrer privaten Krankenkasse meine Qualifikationsnachweise als ärztliche Psychotherapeutin zu.
Beihilfeberechtigte müssen zusätzlich Kontakt mit der Beihilfestelle aufnehmen und Unterlagen für die Beantragung einer Psychotherapie anfordern.
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Gesetzliche Krankenkassen (GKV) und Kostenerstattungsverfahren
Die Kosten für Psychotherapie werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nur bei Therapeut:innen mit Kassenzulassung übernommen.
Da meine Praxis eine Privatpraxis ist, ist eine Erstattung nur in Ausnahmefällen über das Kostenerstattungsverfahren möglich – bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, ob dies unterstützt wird.
Selbstzahler:innen
Viele meiner Klient:Innen entscheiden sich dafür, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. So sind wir nicht an Kassenvorgaben gebunden und können den Therapieumfang, die Häufigkeit und den Schwerpunkt flexibel festlegen. Eine Antragstellung und die damit verbundenen Wartezeiten entfallen. Zudem erfolgt kein Eintrag einer Diagnose in der Patientenakte. Bei angestrebter Verbeamtung oder im Hinblick auf den Abschluss bestimmter Versicherungen kann dies von Vorteil sein.
Wenn Sie die Kosten der Therapie selbst tragen wollen, berechne ich für eine Einzelsitzung (á 50 Minuten) einen Gebührensatz in Höhe der GOÄ 861 (2,8 -facher Steigerungsfaktor) nach der privaten ärztlichen Gebührenordnung.


Individuelle Beratung:
Paartherapie
Eine Paarberatung ist keine Kassenleistung. Die Abrechnung erfolgt individuell und nach Vereinbarung. Für eine paartherapeutische Sitzung plane ich ca. 90 Minuten ein.
Coaching
Das Coaching auf tiefenpsychologischer Grundlage ist eine individuelle, problembezogene Beratung. Da dies keine Kassenleistung ist, werden die anfallenden Kosten individuell besprochen.
Maltherapie:
Das Malen in meiner Praxis ist ein zusätzliches therapeutisches Angebot. In der Schweiz werden die o.g. Methoden als Kassenleistung übernommen. In Deutschland erfolgt die Finanzierung privat. Im Einzelfall können private Krankenkassen einen Teil der Therapiekosten übernehmen. Gemalt wird entweder im Einzelsetting oder in einer Gruppe von 3-4 Personen.
Preisübersicht:
1
Einzeltherapie
Kosten für eine Maltherapie Einzeltherapie (inkl. Material):
80 Euro pro Stunde
2
Gruppentherapie
Kosten für eine Maltherapie Gruppentermine: 180 Euro pro Person für 3 Termine á 2 Stunden (inkl. Material)

